Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach niederländischem Recht richtet, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes niederländischer Staatsangehöriger war und er noch nicht mindestens 5 Jahre in Deutschland lebte. In diesem Zusammenhang hat das Gericht weiter erkannt, dass ein verheirateter Erblasser, der im Jahr 2000 eine “elterliche Nachlassverteilung“ […]